Der Bau eines neuen Hauses ist ein bedeutendes Projekt, das erhebliche finanzielle Investitionen erfordert. Glücklicherweise bietet das deutsche Steuerrecht eine Reihe von Möglichkeiten, um einige dieser Kosten steuerlich abzusetzen. In diesem Artikel werden wir diese Möglichkeiten ausführlich erörtern.
Handwerkerleistungen und Baunebenkosten
Die Kosten für Handwerkerleistungen und Baunebenkosten können in vielen Fällen steuerlich abgesetzt werden. Dies umfasst Arbeitskosten für Handwerker, Architekten, Ingenieure und andere Fachleute, die am Bau beteiligt sind. Es ist wichtig zu beachten, dass nur die Arbeitskosten und nicht die Materialkosten absetzbar sind.
Die Baunebenkosten, wie zum Beispiel Notarkosten, Maklergebühren und Grunderwerbsteuer, können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Diese Kosten können als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, wenn das Haus vermietet wird.
Wie man Handwerkerleistungen absetzt
Um Handwerkerleistungen steuerlich abzusetzen, müssen Sie eine Rechnung vom Handwerker erhalten, die die Arbeitskosten und Materialkosten separat ausweist. Die Rechnung muss per Überweisung oder Scheck bezahlt werden, da Barzahlungen nicht anerkannt werden.
Die Höhe der absetzbaren Kosten ist auf 20% der Arbeitskosten begrenzt, bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Jahr. Dies bedeutet, dass Sie bis zu 1.200 Euro pro Jahr von Ihrer Steuerschuld abziehen können.
Wie man Baunebenkosten absetzt
Um Baunebenkosten steuerlich abzusetzen, müssen Sie diese Kosten in Ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten angeben. Dies ist nur möglich, wenn das Haus vermietet wird.
Die Baunebenkosten können in dem Jahr abgesetzt werden, in dem sie angefallen sind. Wenn die Kosten jedoch vor der Anschaffung oder Herstellung des Hauses angefallen sind, können sie nur über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren abgeschrieben werden.
Finanzierungskosten
Die Finanzierungskosten für den Neubau eines Hauses können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden. Dies umfasst Zinsen für Baukredite und Darlehen, Bearbeitungsgebühren für Kredite und andere Finanzierungskosten.
Die Finanzierungskosten können als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn das Haus vermietet wird. Wenn das Haus selbst genutzt wird, können die Finanzierungskosten als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Wie man Finanzierungskosten absetzt
Um Finanzierungskosten steuerlich abzusetzen, müssen Sie diese Kosten in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Die Kosten können in dem Jahr abgesetzt werden, in dem sie angefallen sind.
Wenn das Haus vermietet wird, können die Finanzierungskosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wenn das Haus selbst genutzt wird, können die Finanzierungskosten als Sonderausgaben abgesetzt werden, jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag von 2.800 Euro für Alleinstehende und 5.600 Euro für Verheiratete.
Abschreibung des Gebäudes
Die Kosten für den Neubau eines Hauses können über einen Zeitraum von 50 Jahren abgeschrieben werden. Dies bedeutet, dass jedes Jahr 2% der Herstellungskosten des Gebäudes von der Steuerschuld abgezogen werden können.
Die Abschreibung beginnt in dem Jahr, in dem das Haus fertiggestellt und in Gebrauch genommen wird. Die Abschreibung kann als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn das Haus vermietet wird.
Wie man das Gebäude abschreibt
Um das Gebäude steuerlich abzuschreiben, müssen Sie die Herstellungskosten des Gebäudes in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Die Herstellungskosten umfassen die Kosten für das Grundstück, die Baukosten und die Baunebenkosten.
Die Abschreibung beträgt 2% der Herstellungskosten pro Jahr, über einen Zeitraum von 50 Jahren. Dies bedeutet, dass Sie jedes Jahr 2% der Herstellungskosten von Ihrer Steuerschuld abziehen können.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Grundstück nicht abgeschrieben werden kann, da es nicht abnutzbar ist. Daher müssen die Kosten für das Grundstück von den Herstellungskosten abgezogen werden, bevor die Abschreibung berechnet wird.
Zusammenfassung
Der Neubau eines Hauses bietet eine Reihe von Möglichkeiten, um Kosten steuerlich abzusetzen. Dies umfasst Handwerkerleistungen, Baunebenkosten, Finanzierungskosten und die Abschreibung des Gebäudes.
Es ist wichtig, alle relevanten Kosten und Belege sorgfältig zu dokumentieren und in der Einkommensteuererklärung korrekt anzugeben. Bei Unklarheiten ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.

