Die Frage, ob ein Wartungsvertrag für die Heizung steuerlich absetzbar ist, beschäftigt viele Hausbesitzer und Mieter. In diesem Artikel werden wir diese Frage ausführlich behandeln und dabei auch auf die verschiedenen Aspekte eingehen, die dabei eine Rolle spielen.
Was ist ein Wartungsvertrag für die Heizung?
Ein Wartungsvertrag für die Heizung ist eine Vereinbarung zwischen dem Eigentümer oder Mieter einer Immobilie und einem Fachunternehmen. In diesem Vertrag verpflichtet sich das Unternehmen, regelmäßige Wartungsarbeiten an der Heizungsanlage durchzuführen. Diese Wartungsarbeiten dienen dazu, die Funktionsfähigkeit und Effizienz der Heizungsanlage zu erhalten und mögliche Defekte frühzeitig zu erkennen.
Die Kosten für einen solchen Wartungsvertrag können je nach Umfang der vereinbarten Leistungen und dem Zustand der Heizungsanlage variieren. In der Regel sind sie jedoch im Vergleich zu den Kosten für eine einmalige Wartung oder Reparatur günstiger.
Steuerliche Absetzbarkeit von Wartungsverträgen für die Heizung
Die steuerliche Absetzbarkeit von Wartungsverträgen für die Heizung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu zählen unter anderem die Art der Nutzung der Immobilie und die Art der durchgeführten Wartungsarbeiten.
Grundsätzlich können die Kosten für einen Wartungsvertrag für die Heizung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn die Immobilie vermietet oder gewerblich genutzt wird. In diesem Fall sind die Kosten vollständig absetzbar.
Vermietete Immobilien
Bei vermieteten Immobilien können die Kosten für einen Wartungsvertrag für die Heizung in der Regel als Werbungskosten abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Wartungsarbeiten zur Erhaltung der Mieterträge notwendig sind. Das bedeutet, dass sie dazu dienen, die Funktionsfähigkeit und Effizienz der Heizungsanlage zu erhalten und mögliche Defekte frühzeitig zu erkennen.
Die Kosten für einen Wartungsvertrag können in der Regel in dem Jahr abgesetzt werden, in dem sie angefallen sind. Es ist jedoch auch möglich, sie über mehrere Jahre abzusetzen, wenn der Vertrag eine Laufzeit von mehr als einem Jahr hat.
Gewerblich genutzte Immobilien
Bei gewerblich genutzten Immobilien können die Kosten für einen Wartungsvertrag für die Heizung in der Regel als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Wartungsarbeiten zur Erhaltung der Betriebseinnahmen notwendig sind. Das bedeutet, dass sie dazu dienen, die Funktionsfähigkeit und Effizienz der Heizungsanlage zu erhalten und mögliche Defekte frühzeitig zu erkennen.
Die Kosten für einen Wartungsvertrag können in der Regel in dem Jahr abgesetzt werden, in dem sie angefallen sind. Es ist jedoch auch möglich, sie über mehrere Jahre abzusetzen, wenn der Vertrag eine Laufzeit von mehr als einem Jahr hat.
Wartungsvertrag für die Heizung bei selbst genutzten Immobilien
Bei selbst genutzten Immobilien ist die steuerliche Absetzbarkeit von Wartungsverträgen für die Heizung eingeschränkt. Hier können die Kosten für einen Wartungsvertrag nur als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden.
Die Absetzbarkeit als haushaltsnahe Dienstleistung ist jedoch auf 20 Prozent der Kosten und einen Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr begrenzt. Darüber hinaus müssen die Arbeiten von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen durchgeführt und die Rechnung per Überweisung oder Lastschrift bezahlt werden.
Fazit
Die Frage, ob ein Wartungsvertrag für die Heizung steuerlich absetzbar ist, lässt sich also nicht pauschal beantworten. Es kommt immer auf die individuellen Umstände an. Bei vermieteten oder gewerblich genutzten Immobilien sind die Kosten in der Regel vollständig absetzbar, bei selbst genutzten Immobilien nur eingeschränkt.
Es empfiehlt sich daher, sich vor Abschluss eines Wartungsvertrags für die Heizung von einem Steuerberater beraten zu lassen. Dieser kann die individuellen Umstände berücksichtigen und eine genaue Berechnung der steuerlichen Absetzbarkeit vornehmen.

