Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit dem 1. November 2020 in Kraft und ersetzt die Energieeinsparverordnung (EnEV). Doch was bedeutet das konkret für Hausbesitzer, Bauherren und Mieter? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zum neuen GEG und wie es die EnEV ersetzt.

Überblick über das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist das neue Regelwerk für die energetische Bewertung von Gebäuden in Deutschland. Es vereint die bisherigen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) in einem Gesetz.

Das GEG legt Anforderungen an den Energiebedarf von Neubauten und Bestandsgebäuden fest und regelt, wie dieser Bedarf berechnet und nachgewiesen wird. Zudem enthält es Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden und zur Energieausweisung.

Das GEG und die EnEV

Das GEG ersetzt die EnEV, die seit 2002 in Kraft war und die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude regelte. Die EnEV wurde im Laufe der Jahre mehrfach novelliert und verschärft, um den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen.

Das GEG übernimmt viele Vorgaben der EnEV, führt aber auch einige Neuerungen ein. Es soll für mehr Transparenz und Vereinfachung im Bereich der Gebäudeenergieeffizienz sorgen.

Neuerungen durch das GEG

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Das GEG bringt einige Neuerungen mit sich, die für Hausbesitzer, Bauherren und Mieter relevant sind. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen vorgestellt.

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Erneuerbare Energien

Das GEG legt fest, dass bei Neubauten ein bestimmter Anteil des Wärme- und Kälteenergiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden muss. Dies kann durch den Einsatz von Solarthermie, Biomasse, Geothermie oder Umweltwärme erfolgen.

Zudem können Bauherren nun auch Strom aus erneuerbaren Energien zur Erfüllung der Anforderungen nutzen, beispielsweise durch den Einsatz von Photovoltaikanlagen. Dies war unter der EnEV nicht möglich.

Energieausweise

Das GEG führt neue Vorgaben für Energieausweise ein. So müssen Energieausweise künftig auch Angaben zur Höhe der Treibhausgasemissionen enthalten. Zudem wird die Pflicht zur Vorlage und Aushändigung von Energieausweisen bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Immobilien verschärft.

Die Energieeffizienzklasse eines Gebäudes wird künftig auf einer Skala von A+ (sehr effizient) bis H (wenig effizient) angegeben. Dies soll Verbrauchern einen besseren Überblick über die Energieeffizienz eines Gebäudes geben.

Fazit: GEG ersetzt EnEV

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Das GEG ersetzt die EnEV und bringt einige Neuerungen mit sich. Es vereint die bisherigen Regelungen zur Gebäudeenergieeffizienz in einem Gesetz und soll so für mehr Transparenz und Vereinfachung sorgen.

Für Hausbesitzer, Bauherren und Mieter bedeutet das neue GEG vor allem, dass sie sich mit den neuen Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energien und die Energieausweisung auseinandersetzen müssen. Es empfiehlt sich daher, sich frühzeitig über die Neuerungen zu informieren und gegebenenfalls fachliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

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