Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Energieeffizienzstrategie. Es legt die energetischen Anforderungen an Neubauten fest und ist daher für Bauherren, Architekten und Planer von großer Bedeutung. In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit den GEG-Anforderungen für Neubauten beschäftigen.

Einführung in das Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit dem 1. November 2020 in Kraft und ersetzt die bisherigen Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und des Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Es zielt darauf ab, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.

Das GEG legt unter anderem fest, welche energetischen Anforderungen ein Neubau erfüllen muss. Diese Anforderungen betreffen sowohl den Wärmeschutz als auch die technische Gebäudeausrüstung. Darüber hinaus enthält das GEG Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien in Neubauten.

Die GEG-Anforderungen für Neubauten

Die GEG-Anforderungen für Neubauten sind umfangreich und detailliert. Sie betreffen verschiedene Aspekte des Gebäudes, von der Gebäudehülle über die Heizungsanlage bis hin zur Lüftungstechnik. Im Folgenden werden die wichtigsten Anforderungen näher erläutert.

Gebäudehülle

Die Gebäudehülle eines Neubaus muss bestimmte Mindestanforderungen an den Wärmeschutz erfüllen. Diese Anforderungen sind in der DIN 4108 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden“ festgelegt. Sie betreffen die Wärmedämmung der Außenwände, des Dachs und der Fenster sowie die Luftdichtheit des Gebäudes.

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Die genauen Anforderungen an die Gebäudehülle hängen von der Art des Gebäudes und seiner Nutzung ab. So gelten für Wohngebäude andere Anforderungen als für Nichtwohngebäude. Darüber hinaus können die Anforderungen je nach Klimazone und Standort des Gebäudes variieren.

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Heizungsanlage

Die Heizungsanlage eines Neubaus muss bestimmte Mindestanforderungen an die Energieeffizienz erfüllen. Diese Anforderungen sind in der DIN EN 12831 „Heizungsanlagen in Gebäuden – Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast“ festgelegt. Sie betreffen unter anderem die Effizienz der Heizkessel und die Regelung der Heizungsanlage.

Die genauen Anforderungen an die Heizungsanlage hängen von der Art der Heizungsanlage und ihrer Leistung ab. So gelten für Gasheizungen andere Anforderungen als für Wärmepumpen oder Fernwärme. Darüber hinaus können die Anforderungen je nach Klimazone und Standort des Gebäudes variieren.

Lüftungstechnik

Die Lüftungstechnik eines Neubaus muss bestimmte Mindestanforderungen an die Energieeffizienz erfüllen. Diese Anforderungen sind in der DIN 1946 „Lüftung von Gebäuden“ festgelegt. Sie betreffen unter anderem die Effizienz der Lüftungsgeräte und die Regelung der Lüftungsanlage.

Die genauen Anforderungen an die Lüftungstechnik hängen von der Art des Gebäudes und seiner Nutzung ab. So gelten für Wohngebäude andere Anforderungen als für Nichtwohngebäude. Darüber hinaus können die Anforderungen je nach Klimazone und Standort des Gebäudes variieren.

Nutzung erneuerbarer Energien

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Das GEG enthält auch Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien in Neubauten. Diese Vorgaben betreffen sowohl die Wärmeversorgung als auch die Stromversorgung des Gebäudes. Im Folgenden werden die wichtigsten Vorgaben näher erläutert.

Wärmeversorgung

Für die Wärmeversorgung eines Neubaus schreibt das GEG vor, dass ein bestimmter Anteil der benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien gedeckt werden muss. Dieser Anteil hängt von der Art der verwendeten erneuerbaren Energien ab. So gelten für Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpen unterschiedliche Anforderungen.

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Die genauen Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung hängen von der Art des Gebäudes und seiner Nutzung ab. So gelten für Wohngebäude andere Vorgaben als für Nichtwohngebäude. Darüber hinaus können die Vorgaben je nach Klimazone und Standort des Gebäudes variieren.

Stromversorgung

Für die Stromversorgung eines Neubaus schreibt das GEG vor, dass ein bestimmter Anteil des benötigten Stroms aus erneuerbaren Energien gedeckt werden muss. Dieser Anteil hängt von der Art der verwendeten erneuerbaren Energien ab. So gelten für Photovoltaik, Windenergie und Wasserkraft unterschiedliche Anforderungen.

Die genauen Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien für die Stromversorgung hängen von der Art des Gebäudes und seiner Nutzung ab. So gelten für Wohngebäude andere Vorgaben als für Nichtwohngebäude. Darüber hinaus können die Vorgaben je nach Klimazone und Standort des Gebäudes variieren.

Zusammenfassung

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Die GEG-Anforderungen für Neubauten sind umfangreich und detailliert. Sie betreffen verschiedene Aspekte des Gebäudes, von der Gebäudehülle über die Heizungsanlage bis hin zur Lüftungstechnik. Darüber hinaus enthält das GEG Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien in Neubauten.

Die Einhaltung der GEG-Anforderungen ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch aus energetischer und ökologischer Sicht sinnvoll. Sie trägt dazu bei, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.

Es ist daher wichtig, sich vor dem Bau eines neuen Gebäudes eingehend mit den GEG-Anforderungen zu beschäftigen und diese in die Planung und Ausführung des Bauvorhabens einzubeziehen.

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