Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Energieeffizienz- und Klimaschutzpolitik. Es legt die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude fest. Aber für welche Gebäude gilt das GEG genau? Lassen Sie uns das klären.

Geltungsbereich des GEG

Das GEG gilt grundsätzlich für alle Gebäude, die beheizt oder gekühlt werden müssen, um ein angemessenes Raumklima zu gewährleisten. Dies umfasst sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude wie Büros, Fabriken oder Schulen.

Es ist wichtig zu beachten, dass das GEG nicht nur für Neubauten, sondern auch für Bestandsgebäude gilt, wenn sie umfassend saniert werden. Bei kleineren Sanierungsmaßnahmen gelten jedoch weniger strenge Anforderungen.

Wohngebäude

Im Bereich der Wohngebäude gilt das GEG für alle Gebäude, die zum Wohnen genutzt werden, unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Alter. Dies umfasst Ein- und Mehrfamilienhäuser, Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und Wohnheime.

Es ist zu beachten, dass das GEG auch für Gebäude gilt, die nur teilweise zum Wohnen genutzt werden. Wenn beispielsweise ein Teil eines Gebäudes gewerblich genutzt wird, gilt das GEG für das gesamte Gebäude.

Nichtwohngebäude

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Für Nichtwohngebäude gilt das GEG unabhängig von ihrer Nutzung. Dies umfasst Bürogebäude, Fabriken, Schulen, Krankenhäuser, Hotels und viele andere Arten von Gebäuden.

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Es ist wichtig zu beachten, dass das GEG auch für Gebäude gilt, die nur teilweise beheizt oder gekühlt werden. Wenn beispielsweise nur ein Teil eines Bürogebäudes beheizt wird, gilt das GEG für das gesamte Gebäude.

Ausnahmen von der Geltung des GEG

Obwohl das GEG grundsätzlich für alle beheizten und gekühlten Gebäude gilt, gibt es einige Ausnahmen. Diese Ausnahmen sind in § 2 GEG aufgeführt und umfassen unter anderem folgende Gebäude:

  • Gebäude, die zum Betrieb einer Anlage oder Einrichtung notwendig sind und in denen Menschen nur zu Wartungsarbeiten oder zur Überwachung der Anlage tätig sind.
  • Gebäude, die ausschließlich zur Tierhaltung genutzt werden.
  • Gebäude, die zum Gottesdienst oder zur religiösen Versammlung genutzt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Ausnahmen eng ausgelegt werden. Wenn ein Gebäude nicht genau unter eine der Ausnahmen fällt, gilt das GEG.

Fazit

Das GEG gilt grundsätzlich für alle Gebäude, die beheizt oder gekühlt werden müssen, um ein angemessenes Raumklima zu gewährleisten. Dies umfasst sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die in § 2 GEG aufgeführt sind.

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Wenn Sie planen, ein Gebäude zu bauen oder zu sanieren, sollten Sie sich daher immer über die Anforderungen des GEG informieren. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihr Gebäude den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie keine Strafen riskieren.