Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) ist ein wichtiger Schritt in Richtung Energieeffizienz und Klimaschutz. Es regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude, die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden und vieles mehr. In diesem Leitfaden werden wir die verschiedenen Aspekte des GEG detailliert erläutern.

Was ist das Gebäude-Energie-Gesetz?

Das Gebäude-Energie-Gesetz, kurz GEG, ist ein Bundesgesetz, das am 1. November 2020 in Kraft getreten ist. Es vereint das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem einzigen Gesetz.

Das GEG legt die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude fest. Es regelt auch die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden und enthält Vorschriften zur Energieausweisung und zur energetischen Inspektion von Klima- und Lüftungsanlagen.

Die Ziele des Gebäude-Energie-Gesetzes

Das GEG verfolgt mehrere Ziele. Eines der Hauptziele ist die Reduzierung des Energieverbrauchs von Gebäuden und damit die Senkung der CO2-Emissionen. Es soll auch dazu beitragen, die Ziele des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung zu erreichen.

Ein weiteres Ziel des GEG ist es, die Regelungen zur Energieeffizienz von Gebäuden zu vereinfachen und zu harmonisieren. Durch die Zusammenführung der bisherigen Regelungen in einem einzigen Gesetz soll die Anwendung und Durchsetzung der Vorschriften erleichtert werden.

Die Anforderungen des Gebäude-Energie-Gesetzes

Energetische Mindestanforderungen

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Das GEG legt energetische Mindestanforderungen für Neubauten und Bestandsgebäude fest. Diese Anforderungen betreffen unter anderem den Wärmeschutz, den sommerlichen Hitzeschutz und die Anlagentechnik.

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Für Neubauten gelten strenge Anforderungen. So muss beispielsweise der Primärenergiebedarf eines Neubaus einen bestimmten Höchstwert nicht überschreiten. Auch der Wärmeschutz der Gebäudehülle muss bestimmte Mindestanforderungen erfüllen.

Nutzung erneuerbarer Energien

Das GEG enthält auch Vorschriften zur Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden. So müssen beispielsweise bei Neubauten erneuerbare Energien zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs genutzt werden.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese Anforderung zu erfüllen. Dazu gehören die Nutzung von Solarenergie, Biomasse oder Umweltwärme, aber auch die Nutzung von Fern- oder Nahwärme oder von Gas, das mindestens zu 20 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammt.

Fazit

Das Gebäude-Energie-Gesetz ist ein wichtiger Baustein für die Energiewende und den Klimaschutz. Es stellt hohe Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden und fördert die Nutzung erneuerbarer Energien.

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Obwohl das GEG einige Herausforderungen mit sich bringt, bietet es auch Chancen. Durch die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden können langfristig Energiekosten gespart und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.