Die Eigenheimzulage ist eine staatliche Förderung, die den Kauf oder Bau von Wohneigentum erleichtern soll. In Baden-Württemberg gibt es spezielle Regelungen und Voraussetzungen für diese Unterstützung. In diesem Artikel werden wir diese Aspekte detailliert betrachten.
Voraussetzungen für die Eigenheimzulage in Baden-Württemberg
Um die Eigenheimzulage in Baden-Württemberg zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese beziehen sich auf das Einkommen, die Art des Wohneigentums und die Nutzung des Wohneigentums.
Die Einkommensgrenzen sind je nach Haushaltsgröße gestaffelt. Für einen Einpersonenhaushalt liegt die Grenze bei 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen pro Jahr. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um 30.000 Euro.
Art des Wohneigentums
Die Eigenheimzulage wird für den Kauf oder Bau von Wohneigentum gewährt. Dabei kann es sich um ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein Zweifamilienhaus handeln. Auch der Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft ist förderfähig.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Eigenheimzulage nur für den Ersterwerb von Neubauten oder den Ersterwerb von sanierten Altbauten gewährt wird. Der Kauf von gebrauchten Immobilien ist nicht förderfähig.
Nutzung des Wohneigentums
Das geförderte Wohneigentum muss vom Eigentümer selbst genutzt werden. Eine Vermietung ist nur in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise bei vorübergehender beruflicher Abwesenheit.
Die Selbstnutzung muss innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung oder Kauf des Wohneigentums beginnen und mindestens zehn Jahre dauern. Bei Verstößen gegen diese Regel kann die Eigenheimzulage zurückgefordert werden.
Berechnung der Eigenheimzulage in Baden-Württemberg
Die Höhe der Eigenheimzulage in Baden-Württemberg hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, die Höhe des Einkommens und die Kosten des Wohneigentums.
Die Eigenheimzulage beträgt grundsätzlich 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 2.800 Euro pro Jahr. Für jedes im Haushalt lebende Kind erhöht sich der Höchstbetrag um 800 Euro.
Förderfähige Kosten
Die förderfähigen Kosten umfassen die Herstellungskosten oder Kaufpreise des Wohneigentums sowie die Nebenkosten. Dazu gehören beispielsweise Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Maklergebühren.
Nicht förderfähig sind dagegen die Kosten für den Grundstückskauf und die Finanzierungskosten, wie zum Beispiel Zinsen und Gebühren für Darlehen.
Einkommensabhängige Kürzung
Die Eigenheimzulage wird einkommensabhängig gekürzt. Für jedes volle 1.000 Euro, das das zu versteuernde Einkommen die Einkommensgrenze überschreitet, verringert sich die Eigenheimzulage um 5 Prozent.
Bei einem Überschreiten der Einkommensgrenze um mehr als 15.000 Euro entfällt die Eigenheimzulage komplett.
Antragstellung und Auszahlung der Eigenheimzulage in Baden-Württemberg
Der Antrag auf Eigenheimzulage muss schriftlich bei der zuständigen Landesbank gestellt werden. Dabei sind verschiedene Nachweise erforderlich, wie zum Beispiel Einkommensnachweise, Kaufvertrag oder Baugenehmigung und Nachweis der Selbstnutzung.
Die Auszahlung der Eigenheimzulage erfolgt in der Regel einmal jährlich. Sie beginnt im Jahr der Fertigstellung oder des Kaufs des Wohneigentums und wird für maximal acht Jahre gewährt.
Verlängerung der Eigenheimzulage
In bestimmten Fällen kann die Eigenheimzulage über die reguläre Förderdauer von acht Jahren hinaus verlängert werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Wohneigentum weiterhin selbst genutzt wird und die Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Die Verlängerung muss gesondert beantragt werden und wird für jeweils zwei Jahre gewährt.
Fazit
Die Eigenheimzulage in Baden-Württemberg ist eine attraktive Förderung für den Kauf oder Bau von Wohneigentum. Sie kann jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag korrekt gestellt wird.
Es empfiehlt sich daher, sich vor dem Kauf oder Bau von Wohneigentum ausführlich über die Eigenheimzulage zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

