Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, der auf den Erwerb von Wohneigentum abzielt. Er bietet eine sichere und planbare Möglichkeit, Eigenkapital für den Kauf oder Bau einer Immobilie zu bilden. Eine der wichtigsten Fragen, die sich viele Bausparer stellen, ist, ob die Auszahlung des Bausparvertrags steuerfrei ist. In diesem Artikel werden wir diese Frage ausführlich behandeln.
Steuerliche Behandlung von Bausparverträgen
Die steuerliche Behandlung von Bausparverträgen in Deutschland ist ein komplexes Thema. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Zeitpunkt der Vertragsabschlusses, der Verwendung der Bausparsumme und dem persönlichen Steuersatz des Bausparers.
Grundsätzlich gilt, dass die Zinserträge aus einem Bausparvertrag der Abgeltungssteuer unterliegen. Diese beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Allerdings gibt es auch Ausnahmen von dieser Regel, die wir im Folgenden näher betrachten werden.
Alte Bausparverträge
Bausparverträge, die vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden, genießen unter bestimmten Voraussetzungen einen Steuerfreibetrag. Dieser beträgt 1.200 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 2.400 Euro für Verheiratete. Voraussetzung ist, dass die Bausparsumme für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird.
Wird die Bausparsumme hingegen für andere Zwecke verwendet, fallen auf die Zinserträge Steuern an. Die Höhe der Steuer hängt vom persönlichen Einkommensteuersatz des Bausparers ab.
Neue Bausparverträge
Für Bausparverträge, die nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen wurden, gilt die Abgeltungssteuer. Das bedeutet, dass auf die Zinserträge grundsätzlich 25 Prozent Steuern anfallen, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Allerdings gibt es auch hier eine Ausnahme: Wenn die Bausparsumme für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird, kann der Bausparer einen Freistellungsauftrag stellen. Dann sind die Zinserträge bis zu einem Betrag von 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Verheiratete steuerfrei.
Steuerliche Aspekte bei der Auszahlung des Bausparvertrags
Bei der Auszahlung des Bausparvertrags gibt es einige steuerliche Aspekte zu beachten. Zum einen hängt die Steuerpflicht von der Verwendung der Bausparsumme ab. Zum anderen spielt auch der Zeitpunkt der Auszahlung eine Rolle.
Wird die Bausparsumme für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet, sind die Zinserträge unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Dies gilt sowohl für alte als auch für neue Bausparverträge. Allerdings muss der Bausparer einen Freistellungsauftrag stellen und die Bausparsumme innerhalb von acht Jahren nach Zuteilung verwenden.
Wird die Bausparsumme hingegen für andere Zwecke verwendet, fallen auf die Zinserträge Steuern an. Die Höhe der Steuer hängt vom persönlichen Einkommensteuersatz des Bausparers ab.
Auszahlung vor Zuteilung
Wird der Bausparvertrag vor der Zuteilung ausgezahlt, fallen auf die Zinserträge Steuern an. Die Höhe der Steuer hängt vom persönlichen Einkommensteuersatz des Bausparers ab. Ein Freistellungsauftrag ist in diesem Fall nicht möglich.
Auszahlung nach Zuteilung
Wird der Bausparvertrag nach der Zuteilung ausgezahlt, sind die Zinserträge unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Voraussetzung ist, dass die Bausparsumme für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird und der Bausparer einen Freistellungsauftrag gestellt hat.
Fazit
Ob die Auszahlung eines Bausparvertrags steuerfrei ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören der Zeitpunkt der Vertragsabschlusses, die Verwendung der Bausparsumme und der persönliche Steuersatz des Bausparers. Grundsätzlich gilt, dass die Zinserträge aus einem Bausparvertrag der Abgeltungssteuer unterliegen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen von dieser Regel.
Es ist daher ratsam, sich vor Abschluss eines Bausparvertrags und vor dessen Auszahlung ausführlich über die steuerlichen Aspekte zu informieren. Nur so kann man sicherstellen, dass man alle steuerlichen Vorteile voll ausschöpft und keine unnötigen Steuern zahlt.

